Erste-Hilfe Grundkurs

Erste-Hilfe-Grundkurs

Maximale Kursgröße 20 Teilnehmer/innen
9 UE à 45 Minuten

  • BG zugelassener Grundkurs (Betriebliche/r Ersthelfer/in)
  • Führerschein zugelassener Kurs
  • Auch für Selbstzahler/innen buchbar

 

Erste-Hilfe Fortbildungen

Erste-Hilfe-Fortbildungen

Maximale Kursgröße 20 Teilnehmer/innen
9 UE à 45 Minuten

  • BG zugelassener Kurs
  • Individuelle Gestaltung der Lerninhalte
  • Auch für Selbstzahler/innen buchbar
Erste-Hilfe für Bildungs & Betreuungs Einrichtungen

Erste-Hilfe-Kurs für Bildungs- & Betreuungseinrichtungen

Maximale Kursgröße 20 Teilnehmer/innen 
9 UE à 45 Minuten

  • BG zugelassener Kurs
  • Auch für Selbstzahler/innen buchbar

Unsere Schulungskurse nochmal zum nachlesen

Warum Erste-Hilfe?

Möchten Sie in Notfallsituationen sicher und souverän handeln können? Dann sind Erste-Hilfe-Kurse genau das Richtige für Sie.

Unsere professionell ausgebildeten Dozenten/-innen bringen Ihnen praxisnah und verständlich bei, wie Sie in Notsituationen schnell und gezielt helfen können. Ob bei Erkrankungen, einem Unfall oder einer Vergiftung – in unseren Kursen lernen Sie die richtigen Handgriffe und Maßnahmen, um als Ersthelfer/in kompetent, schnell und gezielt agieren zu können und das bestmögliche Ergebnis für die betroffene Person zu erzielen.

Unsere Kurse sind für alle Interessierten geeignet, egal ob Sie beruflich oder privat von Erste-Hilfe-Kenntnissen profitieren möchten. Wir bieten Ihnen Kurse, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Dabei legen wir großen Wert auf eine angenehme Lernatmosphäre und eine praxisnahe Ausbildung.

Als anerkannter Bildungsträger erfüllen wir selbstverständlich alle gesetzlichen Anforderungen und Zertifizierungen. Zudem erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss unseres Kurses ein Zertifikat, das Ihre erworbenen Kenntnisse bescheinigt.

Warten Sie nicht länger und melden Sie sich noch heute für einen unserer Erste-Hilfe-Kurse an. Denn im Ernstfall kann jede Sekunde zählen – und mit unseren Kursen sind Sie bestens vorbereitet.

Wussten Sie Schon?

Ersthelfer/in kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Mindestanzahl der Ersthelfer/innen im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer/in

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

In Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer/in je Kindergruppe in Hochschulen 10% der Beschäftigten.