Ein Brandschutzhelferkurs dient dazu, Mitarbeiter/innen im Unternehmen für die Brandprävention zu sensibilisieren und auf die Abläufe im Falle eines Brandes vorzubereiten.

Ein Brandschutzhelferkurs beinhaltet einen theoretischen Teil und eine praktische Übung, welche auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst sind.

Der theoretische Teil enthält Themen wie Brandverhütung, Brandbekämpfung, Kommunikation und Evakuierung.

Die praktische Übung beinhaltet das effektive Bekämpfen von Kleinstbränden mit Übungsfeuerlöschern an unserem Brandsimulator.

Der Brandschutzhelferkurs umfasst 3 UE à 45 Minuten + Zeit für die praktische Übung, welche sich nach der Anzahl der Teilnehmer/innen richtet. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer/in ausreichend.

Ja, Brandschutzhelfer/innen sollten regelmäßig erneut qualifiziert und trainiert werden, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten aufzufrischen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Die Intervalle für Wiederholungskurse können je nach Unternehmen und Anforderungen variieren. Die Empfehlung laut DGUV Information 205-023 ist eine Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre.

Ja, in Deutschland ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern/-innen in der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben (§10 Abs. 2).

Laut Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 Abschnitt 7.3 heißt es, dass ein Anteil von 5% der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung in der Regel ausreichend ist.
Wichtig: Diese 5% müssen anwesend sein. Bei der Planung müssen Schichtarbeit, Urlaub und Krankheit berücksichtigt werden, weshalb die Gesamtanzahl der qualifizierten Personen höher liegen muss.