Erste-Hilfe Grundkurs

Erste-Hilfe Grundkurs Training

Maximale Kursgröße 20 Teilnehmer
9 UE a´ 45 Minuten

  • BG zugelassener Grundkurs (Betrieblicher Ersthelfer)
  • Führerschein zugelassener Kurs
  • Auch für Selbstzahler buchbar

 

Erste-Hilfe Fortbildungen

Erste-Hilfe Fortbildungen

Maximale Kursgröße 20 Teilnehmer
9 UE a´ 45 Minuten

  • BG zugelassener Kurs
  • Individuelle Gestaltung der Lerninhalte
  • Auch für Selbstzahler buchbar
Erste-Hilfe für Bildungs & Betreuungs Einrichtungen

Erste-Hilfe für Bildungs & Betreuungs Einrichtungen

Maximale Kursgröße 20 Teilnehmer
9 UE a´ 45 Minuten

  • BG zugelassener Kurs
  • Auch für Selbstzahler buchbar

Unsere Schulungskurse nochmal zum nachlesen

Warum Erste-Hilfe?

Möchten Sie in Notfallsituationen sicher und souverän handeln können?
Dann sind Erste-Hilfe-Kurse genau das Richtige für Sie.

Unsere professionell ausgebildeten Dozentinnen und Dozenten bringen Ihnen praxisnah und verständlich bei, wie Sie in Notsituationen schnell und gezielt helfen können.
Ob bei Erkrankungen, einem Unfall oder einer Vergiftung – in unseren Kursen lernen Sie
die richtigen Handgriffe und Maßnahmen, um als Ersthelfer kompetent, schnell und gezielt agieren zu können
und das bestmögliche Ergebnis für die betroffene Person zu erzielen.

Unsere Kurse sind für alle Interessierten geeignet, egal ob Sie beruflich oder privat von Erste-Hilfe-Kenntnissen profitieren möchten. Wir bieten Ihnen Kurse, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Dabei legen wir großen Wert auf eine angenehme Lernatmosphäre und eine praxisnahe Ausbildung.

Als anerkannter Bildungsträger erfüllen wir selbstverständlich alle gesetzlichen Anforderungen und Zertifizierungen. Zudem erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss unseres Kurses ein Zertifikat, das Ihre erworbenen Kenntnisse bescheinigt.

Warten Sie nicht länger und melden Sie sich noch heute für einen unserer Erste-Hilfe-Kurse an. Denn im Ernstfall kann jede Sekunde zählen – und mit unseren Kursen sind Sie bestens vorbereitet.

Wussten Sie Schon?

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
(§ 26, DGUV Vorschrift 1):

Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
in Hochschulen 10% der Beschäftigten.